Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Das ursprünglich aus dem Jahr 1926 stammende liechtensteinische Stiftungsrecht wurde mit Gesetz vom 26. Juni 2008 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR), LGBl. 2008 Nr. 220, einer Totalrevision unterzogen. Das neue Stiftungsrecht trat am 1. April 2009 in Kraft. Die revidierten Rechtsnormen finden sich weiterhin im PGR eingebettet, bilden aber nunmehr – unter Art. 552 PGR in Form fortlaufender Paragraphen – eine in sich geschlossene Systematik (Art. 552 PGR). Die Allgemeinen Vorschriften des PGR, und somit auch jene rund um die Verbandspersonen, bleiben so auch auf stiftungsrechtliche Sachverhalte anwendbar.
Obgleich das neue Recht dem Grundsatz „altes Recht für alte Stiftungen – neues Recht für neue Stiftungen“ folgt, gelangen gemäss Übergangsbestimmungen zahlreiche neue Regelungen auch für altrechtliche Stiftungen zur Anwendung.
Zentrale Inhalte der Revision waren neben der bereits erwähnten neuen Systematik die Stärkung der Verantwortlichkeit des Stifters, die nachhaltige Sicherung der „hinterlegten“ Stiftung durch die Neuordnung des Hinterlegungsmodells sowie die Stärkung der Stiftungsaufsicht sowie der Foundation Governance.

Mit Gesetz vom 21. Oktober 2011 über die Abänderung des Personen und Gesellschaftsrechts (PGR), LGBI. 2011 Nr. 537 welches am 1. Januar 2012  in Kraft trat, wurde die ursprüngliche Fassung im Hinblick auf Art. 552 § 19 Abs. 3 Z 9 PGR einer Änderung unterzogen.


Gesetze/Verordnungen


Materialien zum Stiftungsrecht


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