Stiftungsplatz
Das liechtensteinische Gesellschaftswesen, das seine rechtlichen Wurzeln im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) von 1926 hat, stellt nicht nur einen der wesentlichen rechtlichen Grundpfeiler des Finanzplatzes Liechtenstein dar, sondern nimmt durch die besondere Bedeutung einzelner Rechtsinstitute, wie insbesondere der Stiftung, auch in hohem Masse Einfluss auf den Charakter des liechtensteinischen Finanzplatzes. Durch die Totalrevision des Stiftungsrechts im Jahre 2009 wurde der besonderen Stellung der Stiftung für den Finanzplatz Liechtenstein Rechnung getragen und ein zukunftsorientierter Beitrag zu ihrer Stärkung und internationalen Anerkennung geleistet.
Seit dem 1. April 2009 liegt die Stiftungsaufsicht bei der neu geschaffenen Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA), welche als Kompetenzzentrum für stiftungsaufsichtsrechtliche Aufgaben eingerichtet wurde. Durch die Schaffung des innovativen Systems der Foundation Governance werden auch Stiftungsbeteiligte in die Aufsicht eingebunden. Das gemeinnützigen Stiftungen im Verhältnis zu privatnützigen Stiftungen immanente Kontrolldefizit wird durch die Einrichtung der STIFA ausgeglichen. Das neue Aufsichtsregime entspricht internationalen Standards. Das Stiftungsrecht bildet einen bedeutenden Pfeiler, der die Zukunft des Finanzplatzes positiv beeinflusst. Insbesondere im Zusammenhang mit gemeinnützigen Stiftungen ist das Ziel Liechtensteins, gleichsam mit verantwortungsvollem Investieren und mit nachhaltiger Entwicklung genannt zu werden.
Zahlen & Fakten
Per 31.12.2019
» mehr dazu
Akteure in Liechtenstein
Die Marktteilnehmer auf einen Blick
» mehr dazu