Non-Profit Organisationen und das Risiko der Terrorismusfinanzierung

Non-Profit Organisationen und das Risiko der Terrorismusfinanzierung

Die Financial Action Task Force (FATF) weist in ihren Empfehlungen (siehe Empfehlung 8) ausdrücklich darauf hin, dass Non-Profit Organisationen (NPOs) einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, für Zwecke der Terrorismusfinanzierung (TF) missbraucht zu werden.

Dabei definiert die FATF NPOs auf Basis von funktionellen Kriterien wie folgt:

Eine juristische Person, eine Rechtsvereinbarung oder Organisation, die sich hauptsächlich damit beschäftigt, Vermögenswerte für wohltätige, religiöse, kulturelle, bildende, soziale oder brüderliche Zwecke oder zur Ausübung anderer Arten von „guten Werken“ zu sammeln oder zu verteilen.

Die Definition ist somit nicht auf eine bestimmte Rechtsform eingeschränkt. Allerdings sind nicht alle NPOs gleichermassen einem Risiko der TF ausgesetzt. Die FATF-Empfehlungen richten sich vor­nehmlich an diejenigen NPOs, welche sich hauptsächlich mit der Sammlung und/oder der Verteilung von Vermögenswerten für gemeinnützige Zwecke beschäftigen.

Gemeinnützige Rechtsträger, bei welchen die Sammlung und/oder Verteilung von Vermögenswerten für gemeinnützige Zwecke keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen, sind demzufolge nicht im Fokus der FATF, da sie verhältnismässig geringen TF-Risiken ausgesetzt sind.

Um die liechtensteinischen NPOs bei der Identifizierung von möglichen Risiken im Bereich der TF sowie bei der Festlegung und Anwendung risikominimierender Massnahmen zu unterstützen, hat die STIFA in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU), der Finanzmarktaufsicht und der Steuerverwaltung folgendes Merkblatt erlassen:

Hinsichtlich der in Liechtenstein zur Verfolgung gemeinnütziger Aktivitäten primär eingesetzten Rechtsformen und deren Qualifikation als NPOs im Sinne der FATF-Empfehlung 8 wird auf die Ausführungen im Merkblatt (siehe unter Ziff. 2.2) verwiesen. Allerdings wird auch gemeinnützigen liechtensteinischen Rechtsträgern, die nicht unter die FATF-Definition von NPOs fallen, nahegelegt, die Ausführungen des Merkblatts entsprechend zu berücksichtigen.

Im Besonderen wird auf die Verpflichtung zur umgehenden Mitteilung an die SFIU für Sorgfaltspflichtige hingewiesen, sofern ein Verdacht auf TF besteht. Nähere Informationen zur SFIU finden Sie hier: https://www.llv.li/de/landesverwaltung/stabsstelle-fiu


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