Personelles
Der Personalstand der STIFA umfasst Ende 2015 einen Abteilungsleiter (100 %), eine Abteilungsleiter-Stellvertreterin (50 %) und eine juristische Mitarbeiterin (50 %).
Tätigkeit
Anfangs 2015 unterstanden 1’239 gemeinnützige Stiftungen sowie 15 privatnützige Stiftungen der Aufsicht durch die STIFA. Ende 2015 belief sich die Zahl auf 1’286 gemeinnützige sowie 18 privatnützige Stiftungen. Für jede der STIFA unterstellte Stiftung bestimmt das Landgericht eine unabhängige Revisionsstelle, die der STIFA innert neun Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres der Stiftung Bericht erstattet. Auf Antrag kann die STIFA von der Pflicht zur Bestel-lung einer Revisionsstelle bei einer gemeinnützigen Stiftung befreien und nimmt dann die Prüfung in der Regel alle drei Jahre selbst vor. Per 31. Dezember 2015 waren von den 1’286 gemeinnützigen Stiftungen 164 von dieser Pflicht befreit.
Die nachfolgenden Zahlen, insbesondere betreffend die Berichterstattung durch die Revisionsstellen, entsprechen dem Stand zum 12.01.2016. Zu diesem Zeitpunkt waren 118 von total 1’074 im Jahre 2015 fälligen Berichten ausstehend.
Gemeinnützige Stiftungen per Ende 2015 (in Klammern mit Befreiung von der Pflicht zur Bestellung einer Revisionsstelle) |
1’286 (164) |
2014: 1’239 (166) 2013: 1’199 (187) 2012: 1’169 (207) |
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Total Stiftungen neu unter Aufsicht (im Vorjahr) | 103 (78) |
Beanstandungen bei Stiftungen mit Revisionsstellen für das Geschäftsjahr 2014 (in Klammern für Geschäftsjahre 2013 und 2012), Mehrfachnennungen möglich |
13 (29; 47) |
Vermögensverwaltung | 2 (2; 10) |
Vermögensverwendung | 5 (5; 20) |
Mangel in der Organisation | 4 (7; 8) |
Mangel in der Rechnungslegung, inkl. mangelnde Unterlagen | 2 (14; 7) |
Gefährdung der Stiftung | 0 (1; 0) |
Hinweise bei Stiftungen mit Revisionsstellen für das Geschäftsjahr 2014 (in Klammern für die Geschäftsjahre 2013 und 2012), Mehrfachnennungen möglich |
73 (77; 65) |
Bonität Darlehen | 2 (3; 3) |
Klumpenrisiko | 0 (2; 2) |
Ausschüttungen | 22 (32; 19) |
Vermögenslos / Überschuldet | 9 (11; 19) |
Indirekte Tätigkeit über Tochtergesellschaft | 5 (6; 5) |
Organisation, Rechnungslegung | 7 (9; 6) |
Zivilprozess | 7 (4; 7) |
Strafverfahren | 3 (1; 0) |
Auflösung | 18 (8; 3) |
Verspätete Eintragung im Register | 0 (1; 1) |
Beanstandungen bei 75 Prüfungen durch die STIFA von befreiten Stiftungen (in Klammern 2014: 65 Prüfungen), Mehrfachnennungen möglich |
15 (14) |
Vermögensverwaltung | 1 (1) |
Vermögensverwendung | 7 (1) |
Mangel in der Organisation | 4 (1) |
Mangel in der Rechnungslegung | 1 (2) |
Widerruf der Befreiung | 1 (9) |
Hinweise bei 75 Prüfungen durch die STIFA von befreiten Stiftungen (in Klammern 2014: 65 Prüfungen), Mehrfachnennungen möglich |
21 (26) |
Ausschüttungen | 8 (17) |
Vermögenslos / Auflösung | 12 (9) |
Auflösung / Vermögen | 1 (0) |
Verfahren zur Bestellung der Revisionsstelle nach Art. 552 § 27 PGR, die STIFA ist Partei von Gesetzes wegen (in Klammern: 2014) | 120 (111) |
Verfahren auf (Widerruf der) Befreiung von der Pflicht zur Bestellung einer Revisionsstelle nach Art. 552 § 27 Abs. 5 PGR (in Klammern: 2014) | 14 (9) |
Aufsichtsverfahren nach Art. 552 § 29 Abs. 3 PGR, Antragsstellung durch STIFA (in Klammern: 2014 und 2013) | 33 (50; 46) |
Aufsichtsmassnahmen beantragt | 15 (24; 23) |
Aufsichtsverfahren abgeschlossen | 15 (22; 14) |
Aufsichtsverfahren pendent | 3 (4; 9) |
Davon pendent bei Rechtsmittelinstanzen | 0 (0; 0) |
Aufsichtsverfahren nach Art. 552 § 29 Abs. 4 PGR, die STIFA ist Partei von Gesetzes wegen (in Klammern: 2014) | 7 (8) |
Aufsichtsverfahren eröffnet | 1 (4) |
Aufsichtsverfahren abgeschlossen | 0 (0) |
Aufsichtsverfahren pendent | 5 (4) |
Davon pendent bei Rechtsmittelinstanzen | 1 (0) |
Verfahren nach Art. 552 § 33 und § 34 PGR, Zweck- bzw. Statutenänderung, die STIFA ist Partei von Gesetzes wegen (in Klammern: 2014) |
5 (9) |
Verfahren auf Zweck-/ Statutenänderung eröffnet | 2 (4) |
abgeschlossen Verfahren auf Zweck-/ Statutenänderung | 3 (4) |
Statutenänderung pendent | 0 (1) |
Prüfungen der Richtigkeit der Gründungs- und Änderungsanzeigen bei privatnützigen nicht eingetragenen Stiftungen, Art. 552 § 21 PGR, bei fünf Repräsentanten | 61 |
2014: Prüfung bei 3 Repräsentanten | 50 |
2013: Prüfung bei 2 Repräsentanten | 50 |
2012: Prüfung bei 1 Repräsentanten | 50 |
Im Vordergrund standen wie in den Vorjahren die Durchführung von Prüfungen durch die STIFA bei den befreiten Stiftungen (Art. 552 § 29 Abs. 3 PGR) und die Bearbeitung von Berichten der Revisionsstellen mit Beanstandungen bezüglich der Verwaltung und/oder Verwendung des Stiftungsvermögens. In 15 Fällen (2014: 24; 2013: 23) beantragte die STIFA aufsichtsrechtliche Massnahmen beim Landgericht.
Mittels Stichproben wurden die Richtigkeit der Gründungs- und Änderungsanzeigen von nicht im Handelsregister eingetragenen privatnützigen Stiftungen (Art. 552 § 21 PGR) geprüft.
In Form von Vorträgen wie beispielsweise bei Mittagsveranstaltungen suchte die STIFA wie in den Vorjahren den Dialog und Austausch mit Marktteilnehmern. Dem Erfahrungsaustausch dienten dabei Treffen mit der Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen (VLGS), der Wirtschaftsprüfervereinigung, der Steuerverwaltung, dem European Foundation Center EFC und der Ostschweizer Regionalgruppe Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen und klassische Stiftungen.
Die STIFA nahm an einer Fortbildungsveranstaltung für Stiftungsreferenten teil, an der Jahresversammlung der kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden sowie an Treffen mit europäischen Stiftungsaufsichtsbehörden; letzteres ins-besondere betreffend die grenzüberschreitende Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus. An zwei Weiterbil-dungsveranstaltungen wurden den Mitgliedern der Wirtschaftsprüfervereinigung die aktuelle Tätigkeit der STIFA und die Ergebnisse der Berichterstattungen der Revisionsstellen vorgestellt. Schliesslich wirkte die STIFA in verschiedenen Arbeitsgruppen mit (Schiedsgerichte, National Risk Assessment, WB Register, EU Supra National Risk Assessment).