2013
Personelles
Der Personalstand der STIFA umfasste Ende 2013 den Abteilungsleiter, zwei juristische Mitarbeiterinnen in Teilzeitbeschäftigung (je 50 %) sowie eine Sachbearbeiterin/Sekretärin (80 %).
Tätigkeit
Anfangs 2013 unterstanden 1’169 gemeinnützige Stiftungen sowie zehn privatnützige Stiftungen der Aufsicht durch die STIFA. Ende 2013 belief sich die Zahl auf 1‘199 gemeinnützige sowie zehn privatnützige Stiftungen. Auf Antrag kann die STIFA von der Pflicht zur Bestellung einer Revisionsstelle bei einer gemeinnützigen Stiftung befreien und nimmt dann das Recht auf Einsicht in der Regel selbst war. Per 31. Dezember 2013 waren von den 1‘199 gemeinnützigen Stiftungen 187 von dieser Pflicht befreit.
Im Vordergrund standen die Durchführung von Prüfungen durch die STIFA bei den befreiten Stiftungen (Art. 552 § 29 Abs. 3 PGR), die Bearbeitung von Berichten der Revisionsstellen mit Beanstandungen bezüglich der Verwaltung und/oder Verwendung des Stiftungsvermögens sowie die Prüfung von privatnützigen Stiftungen auf die Richtigkeit der hinterlegten Gründungs- und Änderungsanzeigen (Art. 552 § 21 PGR). In 17 Fällen beantragte die STIFA aufsichtsrechtliche Massnahmen beim Landgericht.
In Form von kleineren Vorträgen wie beispielsweise bei Mittagsveranstaltungen suchte die STIFA wie in den Vorjahren den Dialog und Austausch mit Markteilnehmern. Dem Erfahrungsaustausch dienten verschiedene Treffen mit der Wirtschaftsprüfervereinigung, dem Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an der Universität Liechtenstein, der Steuerverwaltung, der Staatsanwaltschaft, dem European Foundation Center sowie der Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen. Im Rahmen der Jahresversammlung der kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden präsentierte die STIFA das liechtensteinische Aufsichtssystem über gemeinnützige Stiftungen. Der Auftritt der STIFA ist neu auf www.stifa.li und ebenfalls auf Englisch und bietet ebenfalls neu eine Plattform für Philanthropie. Intern wurde die Datenbank der STIFA neu gestaltet.