2012
Personelles
Der Personalstand der STIFA umfasst Ende 2012 einen Abteilungsleiter, zwei juristische Mitarbeiterinnen in Teilzeitbeschäftigung (je 50 %) sowie eine Sachbearbeiterin/Sekretärin (80 %).
Tätigkeit
Anfangs 2012 unterstanden 1’137 gemeinnützige Stiftungen sowie sieben privatnützige Stiftungen der Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA). Ende 2012 belief sich die Zahl auf 1’169 gemeinnützige sowie zehn privatnützige Stiftungen. Auf Antrag kann die STIFA von der Pflicht zur Bestellung einer Revisionsstelle bei einer gemeinnützigen Stiftung befreien und nimmt dann das Recht auf Einsicht in der Regel selbst wahr. Per 31. Dezember 2012 waren von den 1’169 gemeinnützigen Stiftungen 207 von dieser Pflicht befreit.
Im Vordergrund standen die Durchführung von Prüfungen durch die STIFA bei den befreiten Stiftungen (Art. 552 § 29 Abs. 3 PGR), die Bearbeitung von Berichten der Revisionsstellen mit Beanstandungen bezüglich der Verwaltung und/oder Verwendung des Stiftungsvermögens sowie die Prüfung von privatnützigen Stiftungen auf die Richtigkeit der hinterlegten Gründungs- und Änderungsanzeigen (Art. 552 § 21 PGR).
In Form von kleineren Vorträgen wie beispielsweise bei Mittagsveranstaltungen suchte die STIFA den Dialog und Austausch mit Markteilnehmern. Sie verfolgte aktiv den Erfahrungsaustausch mit der Wirtschaftsprüfervereinigung, dem Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht an der Universität Liechtenstein, der Steuerverwaltung sowie der Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen. Schliesslich nutzte sie verschiedene Gelegenheiten zur Aufnahme und Vertiefung von Kontakten mit ausländischen Aufsichtsbehörden.